Schulstart nach den Sommerferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

hier sind die wichtigsten Informationen zum Schulstart nach den Sommerferien, die vom Ministerium festgelegt wurden. Alle Vorgaben finden unter dem Vorbehalt einer möglichen Änderung nach der Gesamtlage Anwendung, es müssen zudem die je nach Infektionsgeschehen geltenden Infektions- und Hygienemaßnahmen beachtet werden.

  • Es wird von einem Unterricht in Präsenz ausgegangen, d.h. die Schule soll mit Beginn des Schuljahres dauerhaft in allen Schulfächern und Unterrichtstunden im Regelbetrieb besucht werden.
  • Es sind in den beiden ersten Schulwochen inzidenzunabhängig medizinische Masken, auch wieder im Klassenzimmer, zu tragen.
  • Die regelmäßige Testung als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt bestehen.
  • Die Bildung klassen-, jahrgangs -und schulübergreifende Angebote (regulärer Unterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen) ist wieder möglich.
  • Der Stundenplan der Klassen wird vollständig auf Basis der regulären Stundentafel erstellt.
  • Die Leistungsmessung soll grundsätzlich an der Schule nach der Notenbildungsverordnung vorgenommen werden.
  • Regelungen zur Projektarbeit und zur Abschlussprüfung werden noch mitgeteilt.
  • Im Fach Sport (keine Maskenpflicht) soll wieder nach Kontingentstundentafel unterrichtet werden.
  • Im Musikunterricht gelten gesonderte Hygieneauflagen.
  • Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen im Inland sind wieder zulässig. Wichtig: Die im Fall der Stornierung entstehenden Kosten werden nicht vom Land übernommen.
  • Praktika im Rahmen der beruflichen Orientierung sind ebenso wie Sozialpraktika zulässig.
  • Keine Maskenpflicht: Pausenzeiten außerhalb der Gebäude.
  • Keine „Absonderungspflicht“ bei positivem Test: Dafür für die Dauer von 5 Schultagen tägliche Testung. Unterricht für 5 Schultage nur im Klassenverband.

Die Schulleitung